Vereinseintritt

Als ordentliches Mitglied wird nur aufgenommen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jüngere Mitglieder gehören der Jugendabteilung an. Die Schlüsselausgabe für das Vereinshaus und der Tennisanlage erfolgt gegen eine Kaution von 10,- EUR

Vereinsaustritt

Die Mitgliedschaft kann nur zum Schluß eines Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden. Es ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Schlüssel von dem Vereinshaus und der Tennisanlage sind unaufgefordert zurückzugeben.

Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied hat ab dem 16. Lebensjahr jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise sind 25,- EUR je nicht geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zuständig für die Erfassung der Arbeitsstunden ist der Platzwart.

Spielbetrieb

Die Trainingszeiten der aktiven Mannschaften werden vom Sportwart im Vereinsheim an der Pinwand bekannt gegeben.
Vor Spielbeginn sind die Uhren im Eingangsbereich einzustellen. Die Spielzeit beträgt eine Stunde. Soweit kein Bedarf durch andere Spieler besteht, kann auch länger gespielt werden.
Nach Spielende ist der Platz ordnungsgemäß abzuziehen, bis an den Rand zu wässern und gegebenenfalls zu walzen. Den Anweisungen des Platzwartes ist zu folgen. Platzbenutzung mit Gastspielern ist in der hierfür vorgesehenen Liste einzutragen.

Jahresbeiträge

Die aktuellen Beiträge sind der Beitrittserklärung zu entnehmen.

Nutzung des Vereinsheimes

Das Vereinsheim wird nur an Mitglieder vermietet. Für die Vermietung und den Mietvertrag ist der Hauswart zuständig. Die Mietkosten belaufen sich in der Saison auf 30,- EUR und ausserhalb der Saison auf 50,- EUR. Den Anweisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.
Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen, die auf dem Platz getragen wurden betreten werden. Kaution beträgt 50,- EUR.

Stand: Mai 2008, alle Angaben ohne Gewähr

Formulare im PDF-Format

Clubordnung

Beitrittserklärung