1. Vereinseintritt

Als ordentliches Mitglied wird nur aufgenommen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jüngere Mitglieder gehören der Jugendabteilung an. Die Schlüsselausgabe für das Vereinshaus und der Tennisanlage erfolgt gegen eine Kaution von 10,-EUR.

2. Vereinsaustritt

Die Mitgliedschaft kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden. Es ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Schlüssel von dem Vereinshaus und der Tennisanlage sind unaufgefordert zurückzugeben.

3. Arbeitsstunden

Jedes aktive Mitglied hat ab dem 16. Lebensjahr jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise sind 15.-- EUR je nicht geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zuständig für die Erfassung der Arbeitsstunden ist der Platzwart.

4. Spielbetrieb

Die Trainingszeiten der aktiven Mannschaften werden vom Sportwart im Vereinsheim an der Pinwand bekannt gegeben. Nach Spielende ist der Platz ordnungsgemäß abzuziehen und bis an den Rand zu wässern. Den Anweisungen des Platzwartes ist zu folgen.

5. Aufnahme- und Jahresbeiträge

Die aktuellen Beiträge sind der Beitrittserklärung zu entnehmen. Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich am ersten Bankarbeitstag im Juli durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen.

6. Nutzung des Vereinsheimes

Für die Vermietung und den Mietvertrag ist der Hauswart zuständig.

Für Benutzung, Strom- und Wasserverbrauch sowie Heizungskosten beträgt das Entgelt:

  • in der Saison 50,00 EUR (für Vereinsmitglieder) und 60,00 EUR (für nicht-Mitglieder) bzw.
  • in der Winterzeit 80,00 EUR (für Vereinsmitglieder) und 100,00 EUR (für nicht-Mitglieder).

Den Anweisungen des Hauswartes ist Folge zu leisten.

Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen, die auf dem Platz getragen wurden betreten werden. Die Kaution beträgt 50.--EUR und ist ebenfalls an den Vermieter zu zahlen.

Stand: April 2014, alle Angaben ohne Gewähr

Formulare im PDF-Format

Clubordnung

Beitrittserklärung