Vereinseintritt
Als ordentliches Mitglied wird nur aufgenommen, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jüngere Mitglieder gehören der Jugendabteilung an. Die Schlüsselausgabe für das Vereinshaus
und der Tennisanlage erfolgt gegen eine Kaution von 10,- EUR
Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft kann nur zum Schluß eines Geschäftsjahres (31.12.) gekündigt werden. Es ist eine 3-monatige Kündigungsfrist einzuhalten. Der Austritt muss dem Vorstand schriftlich erklärt werden. Die Schlüssel von dem Vereinshaus und der Tennisanlage sind unaufgefordert zurückzugeben.
Arbeitsstunden
Jedes aktive Mitglied hat ab dem 16. Lebensjahr jährlich 4 Arbeitsstunden zu leisten. Ersatzweise sind 25,- EUR je nicht geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zuständig für die Erfassung der Arbeitsstunden ist der Platzwart.
Spielbetrieb
Die Trainingszeiten der aktiven Mannschaften werden vom Sportwart im Vereinsheim
an der Pinwand bekannt gegeben.
Vor Spielbeginn sind die Uhren im Eingangsbereich einzustellen. Die Spielzeit beträgt
eine Stunde. Soweit kein Bedarf durch andere Spieler besteht, kann auch länger gespielt werden.
Nach Spielende ist der Platz ordnungsgemäß abzuziehen, bis an den Rand zu wässern und
gegebenenfalls zu walzen. Den Anweisungen des Platzwartes ist zu folgen. Platzbenutzung
mit Gastspielern ist in der hierfür vorgesehenen Liste einzutragen.
Jahresbeiträge
Die aktuellen Beiträge sind der Beitrittserklärung zu entnehmen.
Nutzung des Vereinsheimes
Das Vereinsheim wird nur an Mitglieder vermietet. Für die Vermietung und
den Mietvertrag ist der Hauswart zuständig. Die Mietkosten belaufen sich in der
Saison auf 30,- EUR und ausserhalb der Saison auf 50,- EUR. Den Anweisungen des
Hauswartes ist Folge zu leisten.
Das Vereinsheim darf nicht mit Tennisschuhen, die auf dem Platz getragen wurden
betreten werden. Kaution beträgt 50,- EUR.
Stand: Mai 2008, alle Angaben ohne Gewähr